Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trail Roots für Radsport-Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
,Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Trail Roots, Samuel Wrobbel, Uellendahler Str. 710, 42281 Wuppertal (im Folgenden „Veranstalter“ genannt), erbrachten Dienstleistungen gegenüber ihren Teilnehmenden. Mit Abschluss der Buchungerklärt sich der Teilnehmende mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
II. Vertragsabschluss / Verpflichtung des Kunden
1. Mit der Buchung einer Leistung (Ein- oder Mehrtagesveranstaltungen/Reisen) bietet der Kunde dem Veranstalter Trail Roots den Abschluss des Vertrages verbindlich an.Grundlage dieses Angebots sind die Leistungsausschreibung und die ergänzendenInformationen von Trail Roots für die jeweilige Veranstaltung, soweit diese dem Kundenvorliegen.
2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Trail Roots nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zutreffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhaltdes Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Trail Roots hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsausschreibung stehen.
3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Trail Roots herausgegeben werden, sind für den Veranstalter und dessen Leistungspflicht nichtverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden der Leistungsausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht vonTrail Roots gemacht wurden.
4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail,Webseite) erfolgen. In allen Fällen bestätigt Trail Roots den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von weiteren Teilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Trail Roots, Samuel Wrobbel, Uellendahler Str. 710, 42281 Wuppertal
6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Trail Roots zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Trail Roots dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung übermitteln. Hierzu ist ernicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Trail Roots vom Inhalt der Buchung ab, soliegt ein neues Angebot von Trail Roots vor, an das er für die Dauer von zehn Tagengebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Trail Roots gegenüber die Annahme durchausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung verbindlich erklärt.
III. Abrechnung
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen erfolgen wie folgt:
Bei Tagesveranstaltungen wird der Gesamtpreis mit Vertragsabschluss fällig.
Bei Mehrtagesveranstaltungen/Reisen wird mit Vertragsabschluss ein Anzahlungsbetrag von bis zu 40 % fällig. Die Restrechnung wird 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt und ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsantritt zu begleichen.
IV. Stornierung
Der Teilnehmende kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatz benennen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen bei Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung:
- ab dem 30. Tag bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 20 % des Preises,
- ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 40 % des Preises,
- ab dem 14. Tag bis zum 08. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 60 % des Preises,
- ab dem 07. Tag bis zum 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 80 % des Preises,
- bei Nichtantritt = 100 % des Preises
bei Mehrtagesveranstaltungen/Reisen mit Übernachtung:
- ab dem 60. Tag bis zum 46. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 20 % des Reisepreises,
- ab dem 45. Tag bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 40 % des Reisepreises,
- ab dem 30. Tag bis zum 08. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 60 % des Reisepreises,
- ab dem 07. Tag bis zum 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 80 % des Reisepreises,
- bei Nichtantritt = 100 % des Reisepreises.
Maßgeblich für die Berechnung bei eintägigen und mehrtägigen Veranstaltungen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche entstandene Kosten vollständig ersetzt werden - gleichwohl kann der Teilnehmende nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnunggestellten Stornokosten.Ausgenommen von der Stornierungsregelung sind individuelle Gruppenreisen, sofernexplizit individuelle Stornierungsbedingungen vereinbart wurden. Die Rückerstattung bei stornierten Veranstaltungen erfolgt monetär oder in Form von Wertgutscheinen. Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 3 Jahre und ist für alle Veranstaltungen anwendbar.
V. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von Trail Roots – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung von Trail Roots für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Trail Roots, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Diese Erklärung gilt sowohl für von Trail Roots erbrachteunentgeltliche Leistungen wie auch für entgeltliche Leistungen. Trail Roots haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Trail Roots sind.
VI. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche,Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen derschriftlichen Bestätigung. Sofern sich wesentliche Leistungen ändern, werden die Teilnehmende umgehend informiert. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit eines stornokostenfreien Rücktritts innerhalb einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
VII. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch Trail Roots
Trail Roots benötigt für die Durchführung von Ein- und Mehrtagesveranstaltungen/Reisen eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Trail Roots kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von der Durchführung wie folgt zurücktreten:
- bei Tagesveranstaltungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- bei Mehrtagesveranstaltungen/Reisen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Wenn feststeht, dass die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist Trail Roots dazu verpflichtet, dem Teilnehmende gegenüber dieAbsage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenanderen Veranstaltung verlangen, wenn Trail Roots in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung durch Trail Roots diesem gegenüber geltend zu machen. Wird die Veranstaltung aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde den bisher gezahlten Veranstaltungspreis binnen 10 Tagen zurück oder auf Wunsch eine Gutschrift involler Höhe. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
VIII. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass die Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar wird, können sowohl die Teilnehmende als auch die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.
IX. Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Trail Roots selbst sowie seine Informationszubringer sind stets bemüht, qualitativhochwertige Informationen auf den Websiten zur Verfügung zu stellen. Trotzdem übernimmt Trail Roots keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Trail Roots, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Trail Roots kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Trail Roots behält es sichausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Sofern auf Verweisziele (“Links”) direkt oder indirekt verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Trail Roots liegen, haftet dieser nur dann, wenn er von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Für darüberhinausgehende Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen auch für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
3. Urheberrecht
Während der Events können Fotos und Videos von Teilnehmenden gemacht werden. DerTeilnehmende überträgt das Nutzungsrecht der Fotos aus Veranstaltungen von Trail Roots an Trail Roots und stimmt einer Veröffentlichung der Fotos für die Webseite undProduktbeschreibungen zu. Ist der Teilnehmende damit nicht einverstanden, muss dies dem Guide vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Die Urheber- und Nutzungsrechte (Copyright) für Texte, Grafiken, Bilder, Design und Quellcode liegen bei Trail Roots. Die nicht-kommerzielle Erstellung, Verwendung und Weitergabe von Kopien in elektronischer oder ausgedruckter Form sind erlaubt, wenn derInhalt unverändert bleibt, die Quelle angegeben wird (www.trail-roots.de) und keine Rechte Dritter betroffen sind.
X. Datenschutzbestimmungen
Die personenbezogenen Daten, die Trail Roots zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind zu finden unter dem Reiter: Datenschutz
XI. Copyright
Die Inhalte dieser Webseite sind durch Trail Roots urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ist nur zum privaten Zweck zulässig. Jede Vervielfältigung, Vorführung, Sendung,Vermietung und/oder Leihe der Website oder einzelner Inhalte ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers untersagt und zieht straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Der Rechteinhaber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Verbesserungen und Änderungen an der Website oder einzelner Inhalte vorzunehmen.
XII. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
1. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertragesunwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhafterweist.
2. Gerichtsstand ist Wuppertal. Es findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss desUN-Kaufrechts, Anwendung.
XIII. AGB Rad-Vermietung
1. Übergabe der Leihräder und Kaution: Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Fahrräder in einwandfreiem technischem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der technisch einwandfreien und unbeschädigten Räder. Der Mieter muss sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen. Er erklärt sich mit der Erfassung notwendiger persönlicher Daten einverstanden. Geht aus dem Personaldokument keine Anschrift hervor, muss dieser das Personaldokument oder 200 € Kaution hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, diese Kaution einzubehalten, wenn das Rad vom Mieter nicht oder stark beschädigt zurückgegeben wird. Dies entbindet den Mieter nicht von der Haftung über die Differenzbis zum tatsächlich entstandenen Schaden.
2. Benutzung der Räder: Der Mieter erklärt, dass er das Rad beherrscht und die Regeln der StVO kennt und für deren Einhaltung selbst verantwortlich ist. Der Mieter verpflichtet sich, die Räder gegen Diebstahl zu sichern. Werden die Mountainbikes abgestellt oder nicht genutzt, sind diese mit einem Schloss anzuschließen. Bei Verlust haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes bis zur Höhe des Zeitwertes,wobei der Diebstahl polizeilich anzuzeigen ist.
3. Haftungsbeschränkung: Trail Roots haftet nicht für Schäden, die durch verdeckte Mängel bzw. Material fehler an den Fahrrädern verursacht wurden. Der Teilnehmende hat sich vor Fahrtantritt von der Betriebssicherheit der Räder zu überzeugen. Der Vermieter haftet für Personen- und Sachschäden in beschränkter Höhe, wenn diese Schäden durch eindeutig schuldhaftes bzw. grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurden. Ansprüche müssen dem Vermieter sofort, spätestens jedoch bei der Rückgabeangemeldet werden. Haftungsausschluss gilt für den Fall verdeckter Mängel bzw. Materialmängel. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung des Mietgegenstandes.
4. Kundenhaftung bei entstandenen Schäden: Der Mieter verpflichtet sich, die Räder in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Räder entstandenen Schäden. Beispielhaft zu nennen sind Materialschäden, Defekte oder Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung bzw. Sturz. Durch den Mieter mit zu vertreten sind auch Beschädigungen an 'Dritträdern', die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen. Ansprüche sind vom Vermieterinnerhalb von 7 Tagen geltend zu machen. Reparaturen an den Mietgegenständen werden grundsächlich von Trail Roots veranlasst. Ohne Zustimmung ist der Mieter daher nicht berechtigt Reparaturen selbst vorzunehmen oder von Dritten ausführen zu lassen.

